Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops, Weiterbildungen und Ausbildungen


§ 1 Geltung AGB, Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

1. Für sämtliche angebotenen Workshops, Weiterbildungen sowie Ausbildungen und die im Rahmen derselben angebotenen Leistungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.

2. Zur Teilnahme an einem Workshop, an Weiterbildungen sowie Ausbildungen ist eine vorherige Anmeldung des Teilnehmers (m/w/d) in Textform erforderlich.

3. Die Anmeldung kann nur innerhalb der zu dem jeweiligen Workshop, der Weiterbildung sowie Ausbildung angegebenen Anmeldefristen erfolgen. Ist eine Anmeldefrist nicht angegeben, ist die Anmeldung nur bis zu sechs Wochen vor dem angegebenen Beginn des Workshops möglich. Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefristen haben keinerlei Rechtswirkung.

4. Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist wird kommt der Vertrag über die Teilnahme am Workshop, der Weiterbildung sowie Ausbildung zustande, wenn wir nicht innerhalb dieser Frist die Anmeldung zuvor in Textform abgelehnt haben.

5. Abweichend von Ziffer 4 kommt der Vertrag über die Teilnahme am Workshop, der Weiterbildung und Ausbildung schon vor Ablauf der in Ziffer 4 genannten Frist zustande, wenn wir zuvor in Textform die Anmeldung bestätigt haben.

6. Abweichungen von den vorstehenden Regelungen durch Individualvereinbarungen zwischen dem Teilnehmer (m/w/d) und uns bleiben unberührt.


§ 2 Teilnahmegebühren und Zahlungsmodalitäten

1. Für den Workshop, die Weiterbildung sowie Ausbildung ist die für diesen vereinbarte Teilnahmegebühr bzw. das vereinbarte Honorar zu entrichten.

2. Mit dem Zustandekommen des Vertrages über die Teilnahme am Workshop, der Weiterbildung und Ausbildung gemäß § 1 der vorliegenden AGB, sind 50 % der Teilnahmegebühr/des Honorars binnen zwei Wochen als Anzahlung fällig und zahlbar. Schließt der jeweilige Teilnehmer(m/w/d) innerhalb desselben Kalenderjahres weitere Verträge über die Teilnahme an einem Workshop, einer Weiterbildung oder Ausbildung mit uns ab, wobei es hier auf den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages über die Teilnahme am Workshop ankommt, reduziert sich die Anzahlung für den Vertrag über die Teilnahme am zweiten Workshop auf 30 % und für jeden weiteren Vertrag über die Teilnahme an einem Workshop auf 20 % der Teilnahmegebühr/des Honorars.

3. Die nach der Anzahlung gemäß vorstehender Ziffer 2 verbleibende Restzahlung (mithin die gesamten Teilnahmegebühr/das Gesamthonorar) ist spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Workshops, der Weiterbildung bzw. Ausbildung in einer Summe fällig und zahlbar.

4. Gerät der Teilnehmer (m/w/d) mit der Anzahlung gemäß Ziffer 2 ganz oder teilweise mehr als zwei Wochen in Rückstand, wird die für den Workshop, die Weiterbildung bzw. Ausbildung zu leistende gesamte Teilnahmegebühr/das Gesamthonorar sofort in einer Summe fällig und zahlbar und ist ab diesem Zeitpunkt mit dem gesetzlichen Zinssatz i.H.v. zurzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

5. Sollte der Teilnehmer (m/w/d) seinen vorstehenden Zahlungsverpflichtungen betreffend der Anzahlung oder der Restzahlung nicht vollständig und/oder fristgerecht nachkommen, haben wir nach einer zuvor in Textform gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, unabhängig vom Erfüllungsanspruch die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz statt der Leistung, hat der Teilnehmer (m/w/d) eine Schadenspauschale i.H.v. 25 % der Teilnahmegebühr bzw. des Honorars zu zahlen, wenn er hierauf im Rahmen der gesetzten Nachfrist in Textform unter Bezugnahme auf diesen Abschnitt in § 2 Ziffer 5 hingewiesen worden ist. Ihm bleibt in diesem Fall nachgelassen, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht und/oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt uns unabhängig von der Schadenspauschale ebenfalls vorbehalten.


§ 3 Rücktritt und Entschädigung

1. Jedem Teilnehmer wird vertraglich das Recht eingeräumt, von dem Vertrag über die Teilnahme an einem Workshop, einer Weiterbildung sowie einer Ausbildung zurückzutreten.

2. Zur Wirksamkeit des Rücktritts bedarf es einer Rücktrittserklärung des Teilnehmers (m/w/d) uns gegenüber in Textform. Der Rücktritt wird mit Zugang der Erklärung bei uns wirksam.

3. Im Falle des vertraglichen Rücktritts sind die Teilnahmegebühren bzw. Honorare für den Workshop, die Weiterbildung und Ausbildung wie folgt zu leisten:

a) Bei einem Rücktritt bis zu acht Wochen vor dem Beginn des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung sind 10 % der gesamten Teilnahmegebühren/des Gesamthonorars, mindestens jedoch 50,00 €, zu zahlen.

b) Bei einem Rücktritt bis zu drei Wochen vor dem Beginn des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung sind 50 % der gesamten Teilnahmegebühren/des Gesamthonorars zu zahlen.

c) Bei einem Rücktritt bis zu 1 Woche vor dem Beginn des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung sind 70 % der gesamten Teilnahmegebühren/des Gesamthonorars zu zahlen.

d) Bei einem Rücktritt bei weniger als 1 Woche vor dem Beginn des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung sind 100 % der gesamten Teilnahmegebühren/des Gesamthonorars zu zahlen.

4. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden die vorstehend unter Ziffer 3 uns zustehenden Teilnahmegebühren/Honorare sofort fällig und zahlbar.

5. Wir sind berechtigt, die an uns zu entrichtenden Teilnahmegebühren/Honorare gemäß der vorstehenden Ziffer 3 mit bereits von dem Teilnehmer (m/w/d) geleisteten Anzahlungen im Wege der Aufrechnung zu verrechnen.

6. Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte der Teilnehmer (m/w/d) bleiben ebenso unberührt wie etwaige Widerrufsrechte der Teilnehmer (m/w/d) bei Verbraucherverträgen gemäß §§ 355 ff BGB.


§ 4 Leistungsumfang des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung

1. Die Teilnahmegebühr/das Honorar für die Teilnahme am Workshop, der Weiterbildung und Ausbildung beinhaltet ausschließlich die Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich etwaiger Unterlagen zu der Veranstaltung.

2. Die Anreise, die Unterkunft und die Verpflegung der Teilnehmer (m/w/d) an dem Workshop, der Weiterbildung und Ausbildung ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung und damit auch nicht von der Teilnahmegebühr/dem Honorar umfasst.

3. Für die Anreise/Rückreise zum/vom Tagungsort, der Unterbringung und der Verpflegung hat jeder Teilnehmer (m/w/d) in eigener Verantwortung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Sorge zu tragen. Eine Beteiligung an den hierfür anfallenden Aufwendungen und Kosten erfolgt unsererseits nicht.

4. Arbeitsunterlagen zum Workshop, zur Weiterbildung und Ausbildung sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung unsererseits vervielfältigt und/oder verbreitet werden. Insoweit behalten wir uns alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen zum Workshop, der Weiterbildung sowie Ausbildung stehen exklusiv dem Teilnehmer (m/w/d) zur Verfügung.

5. Jeder Teilnehmer (m/w/d) ist und bleibt während des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung für sein Handeln eigenverantwortlich.


§ 5 Geheimhaltung/Verschwiegenheitspflicht

1. Die Teilnehmer (m/w/d) sind verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung mitgeteilt und/oder im Zusammenhang mit dem Workshop, der Weiterbildung und Ausbildung bekannt geworden sind, gegenüber jedermann geheim zu halten. Dies betrifft auch personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, vor Beginn des Workshops, der Weiterbildung und Ausbildung eine entsprechende Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung in Schriftform abzugeben.

3. Die Abgabe der schriftlichen Geheimhaltung-/Verschwiegenheitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an dem Workshop, der Weiterbildung bzw. Ausbildung. Verweigert der Teilnehmer (m/w/d) die Unterzeichnung der Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitserklärung wird dieser von der Teilnahme an dem Workshop bzw. der Weiterbildung bzw. Ausbildung ausgeschlossen. In diesem Fall gilt der Ausschluss durch uns als Rücktritt von der vertraglichen Vereinbarung zur Teilnahme an Workshop bzw. der Weiterbildung bzw. Ausbildung und löst eine Schadenspauschale i.H.v. 25 % der gesamten Teilnahmegebühren/des Gesamthonorars aus. Den Teilnehmer (m/w/d) bleibt in diesem Fall nachgelassen, nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht und/oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt uns unabhängig von der Schadenspauschale ebenfalls vorbehalten.


§ 6 Änderungsvorbehalt/Absage des Seminars

1. Wir sind berechtigt, den Leistungsumfang des Workshops, der Weiterbildung sowie der Ausbildung zu ändern, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Derartige Änderungen begründen weder ein Recht auf einen Rücktritt von der Teilnahme an dem Workshop, der Weiterbildung sowie der Ausbildung, noch eine Reduzierung der Teilnahmegebühren/des Honorars.

2. Ist die Durchführung des Workshops, der Weiterbildung und/oder der Ausbildung aus von uns zu vertretenden Gründen insgesamt nicht möglich, haben wir das Recht, den Termin bzw. die Termine für den Workshop, die Weiterbildung bzw. Ausbildung zu verschieben. Die Teilnehmer sind sowohl von der Absage des Workshops, der Weiterbildung sowie Ausbildung als auch dem bzw. den neuen Terminen unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung hat in Textform zu erfolgen. Sollte dem Teilnehmer (m/w/d) die Teilnahme an dem Workshop bzw. der Weiterbildung bzw. der Ausbildung zu dem neuen bzw. den neuen Terminen nicht möglich sein, erhält dieser ein außerordentliches vertragliches Rücktrittsrecht, welches von ihm binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang über die Mitteilung des neuen Termins bzw. der neuen Termine uns gegenüber in Textform zu erklären ist. In diesem Fall entfällt die gesamte Teilnahmegebühr/das Gesamthonorar und sind etwaige bereits von dem Teilnehmer (m/w/d) erbrachte Zahlungen zu erstatten.


§ 7 Schadensersatz/Rücktritt

1. Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Teilnehmers (m/w/d) auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Verletzung von Pflichten aus dem mit dem Teilnehmer (m/w/d) bestehenden Schuldverhältnis.

2. Vorstehende Haftungsausschluss nach Ziffer 1 nicht:

a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen

b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, mithin solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer (m/w/d) vertrauen darf

c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit die auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruht

d) bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen

3. In dem Fall, dass uns oder unseren Organen und Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall der vorstehenden Ziffer 2 lit d) vorliegt, haften wir auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

4. Im Falle einer Haftung ist die Ersatzpflicht unsererseits für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden je Schadenfall auf die jeweiligen Deckungssummen unserer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die konkrete Höhe der jeweiligen Deckungssummen wird unsererseits jederzeit auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie unserer Subunternehmer.

6. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 8 Schlussbestimmungen

Soweit diese allgemeinen Vertragsbedingungen Regelungslücken oder unwirksame Klauseln enthalten sollten, soll dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen im Übrigen nicht berühren. Es sollen dann anstelle dieser Lücken oder unwirksamen Klauseln diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart gelten, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke bzw. unwirksame Klausel gekannt hätten.